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Bildungsurlaub 5 Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, oder Bildungsfreistellung ist der gesetzliche Anspruch für Angestellte auf bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildungen, die als “Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung ” anerkannt sind.

Fast alle Angestellte haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr – zusätzlich zum normalen Urlaub. So hast du die Möglichkeit dich beruflich und persönlich weiterzubilden.

Es ist in einigen Bundesländern kein direkter Zusammenhang zum Beruf erforderlich. Die Regelung ist vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig genutzt.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung: mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung

Für das Saarland unter: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-BiFreistGSL2010rahmen

Für Baden Württemberg unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/
Hier wird die Freistellung "Bildungszeit" genannt.

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